Allgemeine Geschäftsbedingungen
PERSONALVERMITTLUNG
(Dauerstellen / Mandatsaufträge)
Allgemeines
Nachfolgend werden die Konditionen beschrieben, welche bei mündlicher und / oder schriftlicher Auftragserteilung des Auftraggebers in Kraft treten. Diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Dauerstellen / Mandatsaufträge sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Z-Consult AG, nachfolgend Z-Consult genannt, und dem Auftraggeber.
Personalvermittlung auf Erfolgsbasis
Diese Personaldienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit einem durch Z-Consult unterbreiteten Kandidaten kostenlos.
Z-Consult übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:
- Integration der Kundenvakanz in unserer Werbung
- Stellenanforderungen evaluieren
- Ansprechen von geeigneten Kandidaten
- Durchführung von Interviews mit potentiellen Kandidaten
- Einholen von Referenzen und Berichterstattung
- Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten
- Erstellen von kompletten Bewerberdossiers
- Erstellen von Profilabgleichen
- Koordination der Vorstellungsgespräche
Mandatsauftrag auf Erfolgsbasis
Ein Mandatsauftrag gilt als exklusiv, wenn keine anderen Berater involviert werden. Allfällige, von dritter Seite unterbreitete, Kandidaten sind in unser Auswahlverfahren einzubeziehen. Das Mandat kann vom Kunden jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden unter Einhaltung von 7 Tagen Kündigungsfrist. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Mandat ohne triftigen Grund gekündigt, werden die bis anhin entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Nach genauer Evaluation der Stellenanforderung wird in Kundenabsprache ein Kandidatenprofil erstellt. Diesem Profil entsprechend ergreifen wir professionelle, zielgruppenorientierte und marktgerechte Massnahmen. Der Suchauftrag erfolgt aufgrund einer Kundenanfrage und beinhaltet wenn möglich, einen Kundenbesuch, bei dem das Firmen-, Stellen-, Anforderungs-, und Persönlichkeitsprofil erstellt und analysiert wird, sowie die Branchen- und Unternehmensverhältnisse studiert werden. Diese Dienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Vertrages kostenlos.
Z-Consult übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:
- Selektion der eingehenden Bewerbungen
- Analyse der Bewerbungsunterlagen
- Durchführung von Interviews mit potentiellen Kandidaten
- Einholen von Referenzen und Berichterstattung
- Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten
- Erstellen von kompletten Bewerberdossiers
- Erstellen von Profilabgleichen
- Koordination der Vorstellungsgespräche
- Unterstützung in der Entscheidungsphase
Honorar
Bei Vermittlung auf Erfolgsbasis:
Ein Erfolgshonorar wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und dem von uns unterbreiteten und ausgewählten Kandidaten zu Stande kommt. Das Erfolgshonorar wird auf Basis des Bruttojahresgehaltes berechnet:
Qualifikation: | Honorarsatz: |
MA ohne spezifische Bildung (ohne Ausbildung, EBA, etc.) | 10 % |
MA mit spezifischer Bildung (Berufslehre, Weiterbildung, etc.) | 14 % |
MA mit weiterführender Bildung oder spezifischer Erfahrung (Fachausweise) | 16 % |
MA mit Studium oder höchster Berufsbildung (BA, MAS, Diplome.) | 19 % |
Als Bruttojahresgehalt gilt das AHV pflichtige Einkommen inkl. 13./14. Monatsgehalt, Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni, anderer geldwerter Vorteile, gleich ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, etc. bezeichnet werden.
Bei Mandatsauftrag:
Für die Erteilung eines Rekrutierungsmandats wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Die pauschale Honorargestaltung basiert auf denselben Honorarsätzen, wie bei der Vermittlung auf Erfolgsbasis.
Zahlungskonditionen / Garantie
Vermittlung auf Erfolgsbasis:
Kommt ein Vertrag mit einem von uns vermittelten Kandidaten zu Stande, wird das Honorar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt, unabhängig vom Arbeits- resp. Vertragsbeginn. Die Honorargestaltung teilt sich in zwei Hälften:
1/2 ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geschuldet und 1/2 ist bei Ablauf der Probezeit geschuldet. Tritt ein von uns rekrutierter Mitarbeiter während der Probezeit aus, ist die zweite Hälfte des Honorars nicht geschuldet während die erste Hälfte bestehen bleibt. Massgebend ist der letzte Arbeitstag. Die Faktura ist innert 20 Tagen rein Netto und ohne Skonto zu bezahlen.
Mandatsauftrag:
Bei einem pauschalen Mandatsauftrag wird das Honorar in zwei Hälften fällig: 1/2 Anzahlung, fällig bei Auftragserteilung, sowie 1/2 fällig bei Vertragsunterzeichnung.
Bei Mandatsaufträgen nach Aufwand, werden die Zahlungskonditionen separat schriftlich festgehalten.
Nebenauslagen
Die Kosten für Inserate von Mandatsaufträgen, Gut zum Druck, graphologische Gutachten, Persönlichkeitstest, spezifische Tests etc. werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Schutzbestimmungen
Engagiert ein Auftraggeber einen von Z-Consult unterbreiteten Kandidaten vor Ablauf von 6 Monaten nach Präsentation der Bewerberunterlagen, ist diese berechtigt, das entsprechende Honorar nachzufordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu strengstem Stillschweigen über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der, ihm von Z-Consult vorgestellten, Kandidaten. Direkte Referenzauskünfte des Auftraggebers bei gegenwärtigen und / oder früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur in Einverständnis der Z-Consult erfolgen.
Bewerbungsunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum der Z-Consult. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dossiers von Kandidaten, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind der Z-Consult unverzüglich zu retournieren oder die elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nachhaltig zu löschen.
Haftung
Die von Z-Consult erzielten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten und den, durch diesen eingereichten Unterlagen. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einem von Z-Consult vermittelten Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. Die Z-Consult hat keinerlei vertragliche Bindung zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. Die Z-Consult lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab.
Wirksamkeit
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Dauerstellen / Mandatsaufträge treten bei Auftragserteilung, Vakanz Meldung, sowie mit der Entgegennahme von durch Z-Consult zugestellten Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten in Kraft.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand das Domizil der Z-Consult in Basel-Stadt.